Gasflaschen im Unternehmen lagern
Die Vorschriften zur Lagerung von Gasflaschen unterscheiden sich je nach Gasart, mit der Sie arbeiten. Es gibt spezielle Vorschriften zur Lagerung, gasspezifisch, zum Abfülldruck oder auch zu Entzündungs- und Explosionsgefahren.
Standards für die Lagerung von Gasflaschen
Jede Gasflasche ist an der Farbe ihrer Nase zu erkennen, die der Norm NF EN 1089-3 in Bezug auf das Risiko des enthaltenen Gases entspricht:
Braun für Acetylen
Weiß für Sauerstoff
dunkelgrün für Argon
Grau für Kohlendioxid
Butan- und Propangasflaschen sind komplett lackiert und ihre Farbe hängt von der Vertriebsfirma ab.
Sie können das in Ihrer Flasche enthaltene Gas auch anhand der Kennzeichnung auf dem Etikett identifizieren.
Der Erlass des Industrieministeriums vom 02.08.1977 und NF DTU 61.1 erklärt, dass Geräte für die Verwendung von nicht geschlossenem Verbrennungsgas mit einer niedrigen und einer hohen Belüftung von jeweils 50 cm² Fläche ausgestattet sein müssen:
Die untere Entlüftung muss weniger als 30 Zentimeter vom Boden entfernt sein
Die hohe Belüftung muss mehr als 1,80 Meter vom Boden entfernt sein
Darüber hinaus ist laut Dekret Nr. 2001-1016 vom 5. November 2001 muss jedes Unternehmen über ein Dokument verfügen, das sich auf die Bewertung der Risiken für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter bezieht und dabei die mit der Speicherung und Verwendung von Gas im Unternehmen verbundenen Risiken berücksichtigt.
Schließlich ist es wichtig zu beachten, dass die Lagerung von Butan und Propan im Keller verboten ist, da sie schwerer als Luftgase sind und daher ein Gasaustritt ein Vergiftungs- und/oder Explosionsrisiko darstellen würde.
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